Zum Inhalt springen

Buche auch du einen Termin, um deinen energetischen Zustand positiv zu verändern jetzt buchen

Gehe deinen neuen Weg
für ein besseres Leben


Preisliste Stadt-Praxis.de

  • Energetische Behandlung

    Behandlungstermin Mensch

    15 Minuten 110,- Euro *
    30 Minuten 150,- Euro * ( Zoom möglich)
    45 Minuten 225,- Euro *
    60 Minuten 300,- Euro *

  • Organe - Transplantation

    Energetische Organbehandlung

    Erstgesprächstermin: 1x 15min  50,- Euro *
    Behandlung-Organe 1x 45min 299,- Euro *
    Behandlung-Amputation 2x a 45min 499,- Euro *
    Behandlung-Transplantation 3x a 45min 899,- Euro *

  • Unterstützung bei Operationen

    Energetische Behandlung für eine Person
    vor und nach einer Operation

    30 Minuten Telefonat incl. Behandlung
    1x Erwachsene Person 199,00 Euro *

  • Energetische Impfausleitung

    Energetische Behandlung für eine Person

    Energetische Fernbehandlung ohne Klient
    1x Erwachsene Person 199,00 Euro *
    1x Für eine andere Person 199,00 Euro *
    30 Minuten Telefonat incl. Behandlung
    1x Erwachsene Person 299,00 Euro *


Folgene Zahlungsarten stehen Ihnen zur Verfügung:

Zahlung per Rechnung nach der Behandlung (Überweisung per Bank)

Energiearbeit wird von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen leider nicht übernommen.

* Hinweis zur MwSt

Meine Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche MwSt.

(Hinweis) Zum Bezahlen des Geldbetrages, Sie können eine Banküberweisung tätigen.
Die Bankdaten (IBAN Nr.) stehen immer auf der Rechnung.
Rechnungen und Aufträge werden nur in elektronischer Form per E-Mail versendet.
Der Heilungsprozess ist bei jedem Menschen unterschiedlich. Einige erfahren einen sofortigen Behandlungserfolg,
andere wiederum müssen sich etwas gedulden. Alle Behandlungsmethoden eignen sich auch bestens für Tiere.
Die Anwendungen durch mich erfolgen nach bestem Wissen und gewissen. Ich weise darauf hin, dass ich weder Arzt, noch
Heilpraktiker bin. Selbstverständlich stelle ich keine Diagnosen und gebe keine Heilversprechen oder rate von
schulmedizinischen Behandlungen ab.
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.2004 (AZ 1BVR 784/03) ist geistiges Heilen unter diesen Voraussetzungen erlaubt.