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für ein besseres Leben

Energetische Haus-, Praxis-, Auto-, Schiff-, und Grundstücksentstörung

Harmonisierung

Energetische Entstörung

Gebäude und Grundstücke sind lebendige Systeme und somit reine Energie.

Energetische Entstörung für Ihr Wohlbefinden. Damit treffen alle Aussagen, die für Energie und deren Schwingungen gelten, auch auf Gebäude und Grundstücke zu.

Gebäude dienen uns für verschiedene Funktionen und die Energien des Gebäudes können diese Funktionen unterstützen, nicht unterstützen oder sogar behindern. Wenn sie uns behindern, kann sich dies durch ganz verschiedene Symptome bemerkbar machen:

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Im privaten Bereich

  • Instabile Gesundheit
  • Chronische Müdigkeit, Zerschlagenheit, Angst, Suchtverhalten usw.
  • Stimmungstiefs bzw. starke Stimmungsschwankungen
  • Fehlende Empathie oder zerstörerische Emotionen
  • Schwierige Beziehungen zu Partner oder Familie

Im geschäftlichen Bereich

  • Instabile Geschäftslage
  • Ständiger und enormer Zeitdruck
  • Kunden bleiben weg oder können nur schwer gewonnen werden
  • Schwierige Auftragsumsetzungen, viele „Zufälle“, die Erfolge vereiteln
  • Unruhen zwischen Mitarbeitern untereinander und zwischen Mitarbeitern und Chef
  • Fehlende Freude an der Arbeit
  • Es fühlt sich schwer, düster und bedrohlich an
  • Es wird viel Arbeit und Energie investiert, die sich nicht mit Erfolg auszahlt

Die Liste mit den Ursachen könnte noch beliebig verlängert werden. Und dennoch: letztlich sind die Schwingungen der Energien verantwortlich für unser Wohlbefinden bzw. geschäftlichen Erfolg. Höhere Energieschwingungen beeinflussen unser Wohlbefinden positiv, während niedrige Energieschwingungen unserer Gesundheit und unserem Handeln deutlich schaden oder einschränken können.

Mögliche Störfelder im Haus und auf dem Grundstück

  • Elektrosmog, Erdstrahlen, Wasseradern usw.
  • Gifte im Baumaterial oder Erde, Pestizide, Schimmel usw.

Aber auch rein energetische Störfelder, die wir nicht ohne weiteres wahrnehmen können, sind häufe Ursachen für Unwohlsein, schwierige Beziehungen oder Erfolglosigkeit. Gebäude und Grundstück speichern Energien, die darin kleben bleiben. Jeder Mensch, jedes Tier oder jede Handlung hinterlässt „energetische Abdrücke“, die uns belasten können.

Energetische Störfelder

  • Energien von Verstorbenen
  • Energien von Vorgängern, die Angst, Qual oder Ähnliches aushalten mussten, wie zum Beispiel auf Kriegsplätzen.
  • Flüche, die früher mal für Gebäude oder Grundstück ausgesprochen wurden

Es ist für uns selbstverständlich, nach jeder Party den sichtbaren Schmutz aus dem Haus zu kehren und unangenehme Gerüche durch Lüften zu beseitigen.

Dieses sollte auch dringend auf energetischer Ebene passieren, damit die Energieschwingungen der Gebäude und des Grundstücks wieder steigen können und somit die Menschen, die Tiere und Pflanzen wieder vollständig unterstützt werden können.

Daher empfehlen wir unsere Behandlung in folgenden Situationen

  • Umzug in andere Räumlichkeiten, ob privat oder geschäftlich
  • Nach schwierigen Situationen, wie Todesfälle, schwere Krankheiten oder Scheidung
  • Große Veränderungen in der Praxis bzw. Firma oder im privaten Bereich
  • Neubau auf einem unbebauten Grundstück
  • Renovierung von bestehenden Gebäuden

Wir ermitteln in der Regel die energetischen Ursachen, behandeln auf energetischer Ebene die Störfelder, damit wieder alles ausgeglichen und harmonisch schwingen kann. Sobald die Blockaden aufgelöst sind, können die Energien oftmals wieder auf allen Ebenen fließen. Das Wohlbefinden für den Menschen und der Erfolg im Geschäft können sich wieder einstellen.

Gern arbeiten wir vor Ort, aber auch eine Beratung bequem per Telefon wirkt genauso nachhaltig.

Der Heilungsprozess ist bei jedem Menschen unterschiedlich. Einige erfahren einen sofortigen Behandlungserfolg, andere wiederum müssen sich etwas gedulden. Alle Behandlungsmethoden eignen sich auch bestens für Tiere.

Die Anwendungen durch uns erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Wir weisen darauf hin, dass wir weder Arzt/Ärztin, noch Heilpraktiker/in sind. Selbstverständlich stellen wir keine Diagnosen und geben keine Heilversprechen oder raten von schulmedizinischen Behandlungen ab.
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.2004 (AZ 1BUR 784/03) ist geistiges Heilen unter diesen Voraussetzungen erlaubt.